Die Stiftung Will Wissen

Präambel – Auszug aus der Satzung

Fluechtlinge Ausbilden & Unternehmer beraten für nachhaltige IntegrationDie berufliche Ausbildung kann als eine wichtige Wurzel eines gelingenden Lebens betrachtet werden. Personen, die im ersten Anlauf diese berufliche Integration nicht geschafft haben oder erleben durften, sollen durch die Stiftung Will Wissen bei der beruflichen Aus- und Weiter­bildung im Erwachsenen­alter in vielfält­iger Form unter­stützt werden. Speziell Personen aus prekären Lebens­verhält­nissen möchte die Stiftung eine Chance zur stabilen beruflichen Integration ermöglichen.

Die Stiftung kann damit einen Beitrag leisten, der den be­troffenen Personen ein Sprungbrett für bessere Lebens­konstella­tionen bietet. Die Gesell­schaft gewinnt Bürger, die gut ins Leben integriert sind und aktiv ihre Gestaltungs­möglichkeiten wahrnehmen wollen.

 

Stiftung Will Wissen – Auszug aus der Satzung

§1 Name, Rechtsform, Sitz

  1. Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Will Wissen“.
  2. Sie ist eine nicht­rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wird von der GLS Treuhand e.V. in 44789 Bochum treu­händerisch verwaltet und durch deren Organe im Rechts­verkehr vertreten.
  3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Bochum.

Gegründet wurde die Stiftung 2014.

 

Zielsetzung - Auszug aus der Satzung

§ 2 Ziele und ihre Verwirklichung

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben­ordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaft­liche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungs­mäßigen Zwecke verwendet werden.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von:
    a) Wissenschaft und Forschung § 52, Abs. 2, Nr. 1 AO
    b) Erziehung und Bildung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe § 52, Abs. 2, Nr. 7 AO
    c) Mildtätigkeit § 53 AO

 Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke auch unmittelbar verwirklichen. Der Satzungs­zweck wird dann insbesondere verwirklicht durch:

  • Projekte zur Erforschung und Förderung der Bedingungen für Lernen im Erwachsenen­alter, für Erfolg in der beruflichen Ausbildung und in der beruflichen Praxis,
  • Unterstützung von einzelnen Personen oder Gruppen, die im Erwachsenen­alter eine berufliche Aus- und/oder Weiterbildung beginnen/durchlaufen/unternehmen, denen dies ohne Unterstützung und Hilfe der Stiftung nicht möglich wäre. Diese Unter­stützung kann aus Stipendien, betreuten Praktika und/oder länger­fristigen Projekten bestehen.
  • Beschaffung und Verteilung von Informationen über Bildungs­träger/Unternehmen in der erwachsenen Berufs­ausbildung sowie die Wirkung der Ausbildungs­gänge auf die beruflichen Chancen der Teilnehmer/innen.

Unberührt bleibt, dass die Stiftung – unabhängig von den vor­stehend be­schriebenen Zwecken und deren Verwirk­lichung – gemäß § 58 Nr. 2 AO auch einer anderen steuer­begünstigten Körperschaft einen Teil ihrer Mittel für steuer­begünstigte Zwecke zur Verfügung stellen kann.

 

Der Stiftungsvorstand – Auszug aus der Satzung

§ 4 Stiftungsvorstand

  1. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern.
    Der Gründungs­stiftungs­vorstand wird mit der Verein­barung der Stiftungs­satzung konstituiert und besteht aus:
    a) Frau Ingrid Schlüter (Vorsitzende)
    b) Frau Claudia Krause

Gegenüber der Treuhänderin ist die Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.

Spenden

Wir freuen uns und sind dankbar, wenn Sie die Ziele der Stiftung Will Wissen unter­stützen möchten.
 

bankverbindung

Bankverbindung der Stiftung

Kontoinhaberin: Stiftung Will Wissen
IBAN:    DE22 4306 0967 4108 2583 00
BIC:    GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Spende

 
Nach dem Eingang einer Spende geht Ihnen eine Spenden­bescheinigung zu.