Präambel – Auszug aus der Satzung
Die berufliche Ausbildung kann als eine wichtige Wurzel eines gelingenden Lebens betrachtet werden. Personen, die im ersten Anlauf diese berufliche Integration nicht geschafft haben oder erleben durften, sollen durch die Stiftung Will Wissen bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Erwachsenenalter in vielfältiger Form unterstützt werden. Speziell Personen aus prekären Lebensverhältnissen möchte die Stiftung eine Chance zur stabilen beruflichen Integration ermöglichen.
Die Stiftung kann damit einen Beitrag leisten, der den betroffenen Personen ein Sprungbrett für bessere Lebenskonstellationen bietet. Die Gesellschaft gewinnt Bürger, die gut ins Leben integriert sind und aktiv ihre Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen wollen.
Stiftung Will Wissen – Auszug aus der Satzung
§1 Name, Rechtsform, Sitz
- Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Will Wissen“.
- Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wird von der GLS Treuhand e.V. in 44789 Bochum treuhänderisch verwaltet und durch deren Organe im Rechtsverkehr vertreten.
- Die Stiftung hat ihren Sitz in Bochum.
Gegründet wurde die Stiftung 2014.
Zielsetzung - Auszug aus der Satzung
§ 2 Ziele und ihre Verwirklichung
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Zweck der Stiftung ist die Förderung von:
a) Wissenschaft und Forschung § 52, Abs. 2, Nr. 1 AO
b) Erziehung und Bildung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe § 52, Abs. 2, Nr. 7 AO
c) Mildtätigkeit § 53 AO
Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke auch unmittelbar verwirklichen. Der Satzungszweck wird dann insbesondere verwirklicht durch:
- Projekte zur Erforschung und Förderung der Bedingungen für Lernen im Erwachsenenalter, für Erfolg in der beruflichen Ausbildung und in der beruflichen Praxis,
- Unterstützung von einzelnen Personen oder Gruppen, die im Erwachsenenalter eine berufliche Aus- und/oder Weiterbildung beginnen/durchlaufen/unternehmen, denen dies ohne Unterstützung und Hilfe der Stiftung nicht möglich wäre. Diese Unterstützung kann aus Stipendien, betreuten Praktika und/oder längerfristigen Projekten bestehen.
- Beschaffung und Verteilung von Informationen über Bildungsträger/Unternehmen in der erwachsenen Berufsausbildung sowie die Wirkung der Ausbildungsgänge auf die beruflichen Chancen der Teilnehmer/innen.
Unberührt bleibt, dass die Stiftung – unabhängig von den vorstehend beschriebenen Zwecken und deren Verwirklichung – gemäß § 58 Nr. 2 AO auch einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft einen Teil ihrer Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen kann.
Der Stiftungsvorstand – Auszug aus der Satzung
§ 4 Stiftungsvorstand
- Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern.
Der Gründungsstiftungsvorstand wird mit der Vereinbarung der Stiftungssatzung konstituiert und besteht aus:
a) Frau Ingrid Schlüter (Vorsitzende)
b) Frau Claudia Krause
Gegenüber der Treuhänderin ist die Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.
Spenden
Wir freuen uns und sind dankbar, wenn Sie die Ziele der Stiftung Will Wissen unterstützen möchten.
Bankverbindung der Stiftung
Kontoinhaberin: Stiftung Will Wissen | ||
IBAN: | DE22 4306 0967 4108 2583 00 | |
BIC: | GENODEM1GLS | |
Verwendungszweck: Spende |
Nach dem Eingang einer Spende geht Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.